Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenausweis

Definition von Behinderung nach dem SGB IX §2
  • Menschen gelten als behinderte, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abzuweichen droht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt wird.
  • Alle Gesetze rund um das Thema Behinderung finden Sie im SGB IX §1-67
Definition von Schwerbehinderung nach dem SGB IX §2
  • Menschen mit Behinderung, deren Grad der Behinderung (GdB) 50 oder mehr beträgt und die in Deutschland leben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder in Deutschland arbeiten gelten als schwerbehindert.
  • Alle Gesetze rund um das Thema Schwerbehinderung finden Sie im SGB IX §68ff
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
  • Dazu muss der Betroffene oder ein Bevollmächtigter einen Antrag bei der örtlich zuständigen Versorgungsbehörde stellen. In Aachen ist es das Versorgungsamt der Städteregion Aachen  
  • Der Antrag kann bereits bei drohender Behinderung gestellt werden, wenn davon auszugehen ist, dass dieser drohende Zustand länger als 6 Monate bestehen wird
  • Dem Antrag sollten nach Möglichkeit bereits ärztliche Unterlagen hinzugefügt werden. Das Versorgungsamt ist dazu befugt Unterlagen nachzufordern und weitere Diagnostika oder Stellungnahmen in Auftrag zu geben, wenn die vorliegenden Unterlagen nicht aktuell sind.
  • Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung fest, vergibt die Merkzeichen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und erstellt daraufhin den Ausweis, der zur Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen berechtigt
  • Es kann ein GdB von 20-100 bestätigt werden. Dieser soll die Funktionsbeeinträchtigung ausdrücken. Funktionseinschränkungen werden nicht addiert (auch nicht die Diagnosen), sondern es wird die Gesamtheit der Auswirkungen bestimmt. 
  • Es können kein, ein oder mehrere Merkzeichen festgelegt werden
  • Verschlechtert sich der Zustand (nimmt die Funktionsbeeinträchtigung zu), kann ein neuer Antrag gestellt werden
  • Viele Ausweise werden zunächst nur befristet (für max. 5 Jahre) ausgestellt und müssen dann rechtzeitig neu beantragt werden. Unbefristet wird er, wenn keine Veränderungen in Art und Schwere der Behinderung zu erwarten sind
Was nützt der Schwerbehindertenausweis?
  • Viele Einrichtungen des öffentlichen Lebens gewähren Menschen mit Behinderung, sowie deren Begleitpersonen Ermäßigungen
  • Die Leistungen zur Mobilität finden Sie hier explizit erklärt.