Medizinische Rehabilitation
Ziel: Vorsorge, um die Gesundheit zu stärken und einer absehbaren Erkrankung vorzubeugen, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, Krankheiten zu erkennen, zu heilen oder eine Verschlimmerung zu verhüten und/oder Beschwerden zu lindern, einer Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung zu beseitigen, oder ihre Verschlechterung zu vermeiden, Pflegebedürftigkeit zu verringern oder zu vermeiden. Zuständiger Leistungserbringer ist in der Regel Ihre Rentenversicherung. Die genauen Zuständigkeiten sind im §14 SGB IX geklärt. Die Leistungsträger sind jedoch verpflichtet bei Nichtzuständigkeit den Antrag weiterzuleiten (s.u.). Was ist zu tun?
Eine medizinische Rehabilitation muss von einem Arzt verordnet werden.
Die Verordnung muss zum Leistungsträger zur Genehmigung eingereicht werden. Weitere medizinische Gutachten, Schreiben etc., sowie ein persönliches Anschreiben sind unter Umständen hilfreich, um dem Leistungsträger den genauen beabsichtigten Zweck für die Reha näher zu bringen.
Der Reha-Ort kann als Wunsch genannt werden und sollte eine Begründung enthalten. Der Leistungsträger ist jedoch nicht verpflichtet die Kostendifferenz zu einem anderen Ort mitzutragen.
Ablauf: Schema Antrag med. Reha
Dementsprechend sollte (!) es maximal 9 Wochen dauern bis Sie die Entscheidung des Leistungsträgers erfahren. Der LT kann Sie, unter Angabe einer Begründung, darüber informieren, dass diese aufgeführten Fristen nicht eingehalten werden. Falls dies nicht erfolgt, können Sie dem LT schriftlich eine Frist setzen. Bei Nichteinhaltung dürfen Sie damit drohen die Reha selbst zu organisieren, jedoch unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
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