Laut Schreiben des Finanzamts Aachen-Innenstadt vom 09.02.2024 ist der Verein Autismus Behinderung & Perspektiven e.V. (ab&p) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewSTG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
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