Es ist KEINE gemeinsame An- und Abfahrt möglich. Die An- und Abreise der TeilnehmerInnen zum Ausflugsziel muss privat organisiert werden. Sie ist NICHT Teil des Ausflugs.
Infos zur Anfahrt: Brückenkopfpark Jülich
Wann? 30.07.2022 von 11:00 – 16:00 Uhr
Wohin? Brückenkopfpark Jülich
Zielgruppe? 5 – 7 Teilnehmer auf ASS/ mit 1:1 Betreuung
Kosten?
Einen Großteil der Kosten übernimmt die ab&p. Zuletzt ergibt sich ein Eigenanteil in Höhe von 50 € pro Teilnehmendem. Dieser beinhaltet u.a. Eintrittsgeld, die Betreuung, sowie die Versicherung der Teilnehmenden.
Einen Teil der anfallenden Kosten ist über die Pflegekasse rückerstattungsfähig. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Sozialarbeiterteam.
Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung überweisen Sie bitte den Betrag auf unser
Vereins-Konto von ab&p e.V.!
IBAN DE04 3702 0500 0001 3309 00 |Bank für Sozialwirtschaft
Mitzubringen sind:
– Schwerbehindertenausweis
– Versichertenkarte
– Telefonnummer für den Notfall
– nötige Pflegeartikel
– evtl. erforderliche Medikamente
– Trinkflasche und Essen
– Taschengeld für Verpflegung am Ausflugsort
Leitung:
Nina Bergrath
Anmeldung:
Mit Absenden Ihrer Anmeldung stimmen Sie den Teilnahmebedingungen zu.
Verbindliche Teilnahmebedingungen Samstagsausflüge:
- Anmeldung und Teilnahmebestätigung
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular.
Die Anmeldungen werden dann in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Einige Tage nach der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, wenn das Freizeitangebot für den Teilnehmer geeignet ist. Die Beurteilung dieser Frage liegt im Ermessen der ab&p e.V. .
Für diese Beurteilung sind Vorabinformationen über den Teilnehmer unerlässlich. Wir behalten uns vor die Teilnehmer vor der ersten Teilnahme eines Angebots persönlich kennen zu lernen.
- Zahlung
Die Teilnahmegebühr ist nach der Bestätigung des Teilnehmerplatzes auf das
Vereins-Konto ab&p e.V., Bank für Sozialwirtschaft, IBAN DE04 3702 0500 0001 3309 00 zu überweisen.
* Nach dem Freizeitangebot bekommen Sie auf Nachfrage eine Bescheinigung über die pflegebedingten Aufwendungen, die Sie bei Ihrer Pflegekasse (Verhinderungspflege, §39 SGB XI) einreichen können (bitte nach dem Ausflug kurz per E-Mail bei Frau Rockmann schriftich über mr@abundp.org anforden).
- Rücktritt der Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor dem Freizeitangebot vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, wird die ab&p e.V. versuchen einen Ersatzteilnehmer für das Projekt zu finden.
Wird kein Ersatzteilnehmer gefunden, behält sich die ab&p e.V. vor, den Eigenanteil in Rechnung zu stellen.
- Rücktritt durch die ab&p e.V.
Wird die für das Projekt veranschlagte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die ab&p e.V. bis zum 7. Tag vor Beginn berechtigt, das Projekt abzusagen. In diesem Fall zahlen wir geleistete Zahlungen umgehend zurück.
Die ab&p e.V. kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn bei der Anmeldung unvollständige oder wahrheitswidrigen Angaben gemacht wurden.
Eine Rückzahlung des Eigenanteils wird in diesem Fall nicht gewährt. Notwendig werdende Rückreisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
- Beschränkung der Haftung
Es wird keinerlei Haftung für beschädigtes oder abhanden gekommenes Privateigentum übernommen.
- Datenerhebung
Die Erhebung erforderlicher Daten erfolgt nach §4 des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Mit der Anmeldung stimme ich dieser Erhebung zu.
- Passus Corona:
a) Die Teilnahme ist untersagt, wenn der Teilnehmer oder ein Haushaltsangehöriger 48 Stunden vor Beginn des jeweiligen Ausflugs über Fieber, Niedergeschlagenheit, Luftnot oder anhaltenden trockenen Husten geklagt hat.
b) Außerdem ist eine Teilnahme untersagt, wenn der Teilnehmer 24 Stunden vor Beginn des Ausflugs fiebersenkende Mittel (z.B. Ibuprofen, Paracetamol etc.) eingenommen hat.
c) Die Teilnahme ist außerdem untersagt, wenn der Teilnehmer in den letzten 14 Tagen vor dem Ausflug wissentlich Kontakt zu einer Person hatte, die mit Corona infiziert ist.
d) Sollte eine Abholung notwendig sein, da der Teilnehmer die coronabedingten Vorgaben des Ausflugsziels nicht einhalten kann, sind die Kosten dafür privat zu tragen. Gleiches gilt, wenn sich Ihre Angaben zu Punkt 7a)-c) als unwahr herausstellen.
e) Falls während des Ausflugs die in Punkt 7a) erwähnten Symptome bei einem Teilnehmer beobachtet werden, wird der Ausflug vollständig abgebrochen. f) Die Punkte 7a)-c) gelten selbstverständlich auch für unsere Assistenten und die Ausflugsleitungen. Wir werden uns natürlich bemühen Ersatz zu finden, falls ein Assistent oder die Leitung spontan ausfallen, können dies jedoch nicht garantieren. In so einem Fall erhalten Sie selbstverständlich Ihre Kosten für diesen Ausflug wieder zurück.
Die Erhebung erforderlicher Daten erfolgt nach §4 des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Ich stimme dieser Erhebung zu.